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  • · Fachbeitrag · Sicherung des Honorars

    Die Bedeutung des Schuldanerkenntnisses im Gebührenrecht der Steuerberater

    von RA Hans-Günther Gilgan, Münster

    | Nicht selten gerät der Steuerberater mit dem Auftraggeber in Streit darüber, ob das von ihm geforderte Honorar dem Grunde und/oder der Höhe nach berechtigt ist. Sofern dieser Streit vor Gericht ausgetragen wird, ist zumindest ein Teilverlust des Honorars vorprogrammiert, da der Auftrag i. d. R. beendet und der Auftraggeber kaum noch verhandlungsbereit sein dürfte. Das lässt sich vermeiden, wenn man sich mit dem Auftraggeber über die Frage des Honorars zuvor im Rahmen eines Schuldanerkenntnisses einvernehmlich geeinigt hat. |

    Unterscheidungen beim Schuldanerkenntnis

    Beim Schuldanerkenntnis ist zu differenzieren zwischen dem vertraglichen und dem einseitigen Schuldanerkenntnis, deren Wirksamkeit sowie Rückforderbarkeit.

    Vertragliches Schuldanerkenntnis

    Beim vertraglichen Schuldanerkenntnis handelt es sich um einen Vertrag, durch den eine Leistung in der Weise versprochen wird, dass das Anerkenntnis die Verpflichtung selbstständig begründen soll. Das vertragliche Schuldanerkenntnis ist in das in § 781 BGB gesetzlich geregelte abstrakte und das gesetzlich nicht geregelte deklaratorische Schuldanerkenntnis zu unterteilen.

            

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