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  • · Fachbeitrag · Kostenfestsetzung

    Anrechnung der Verfahrensgebühr bei Wechsel des Prozessbevollmächtigten

    von Simon Beyme, StB/Syndikus-RA/FA für Steuerrecht, Berlin; Geschäftsführer des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg e.V.

    Das FG Köln beschäftigte sich kürzlich in einem Erinnerungsverfahren gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss mit der Frage der Anrechnung der Verfahrensgebühr bei Wechsel des Prozessbevollmächtigten (FG Köln 6.2.19, 2 Ko 3002/18).

     

    Sachverhalt

    Prozessbevollmächtigt im Gerichtsverfahren war die A & B Partnerschaft. Unterzeichnet war die Klage von Rechtsanwalt B sowie Rechtsanwalt C. Verfahrensbevollmächtigt für das Einspruchsverfahren war ebenfalls die A & B Partnerschaft. Unterzeichner im Einspruchsverfahren waren Rechtsanwalt A und Rechtsanwalt B.

     

    Im Laufe des Klageverfahrens reichte Rechtsanwalt B eine auf sich lautende Vollmacht beim Gericht ein und teilte mit, dass künftiger Schriftverkehr über ihn abgewickelt werden solle, da die bisher bevollmächtigte A & B Partnerschaft ihre Tätigkeit eingestellt habe.

     

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