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  • · Fachbeitrag · Honorartipp

    Sichern Sie künftige Honorare durch Abschluss eines Bargeschäfts ab

    von RA Hans-Günther Gilgan, Senden, www.gilgan.de

    Wenn die Insolvenz des Mandanten droht, sollte der Steuerberater unbedingt nach den Grundsätzen des Bargeschäfts verfahren, wenn er seine Vergütung vor der Anfechtung durch den Insolvenzverwalter schützen will. Ein Bargeschäft liegt vor, wenn gleichwertige Leistungen Zug um Zug ausgetauscht werden. Dem Vermögen des Insolvenzschuldners muss demnach sofort ein entsprechender Gegenwert zufließen. Es darf also zu keiner gläubigerbenachteiligenden Vermögensverschiebung kommen, sondern lediglich zu einer Vermögensumschichtung. Das Bargeschäft zielt also nicht auf die Sicherung oder Befriedigung einer bereits entstandenen, sondern einer künftigen Forderung ab. Eine Masseverkürzung wird so insgesamt verhindert.

     

    Voraussetzungen des Bargeschäfts

    Das Bargeschäft setzt gleichwertige Leistungen voraus, die im Zusammenhang miteinander stehen. Leistung und Gegenleistung gelten als gleichwertig,

    • wenn sie der Parteivereinbarung entsprechen,