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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherung

    Gesellschafter als freier Mitarbeiter der eigenen Steuerberatungs-GmbH

    von StB Christian Herold, www.herold-steuerrat.de

    Ein Steuerberater kann für eine Steuerberatungsgesellschaft, deren Gesellschafter er ist, als selbstständiger freier Mitarbeiter tätig werden, wenn er nicht deren Geschäftsführer ist (LSG Bayern 11.8.25, L 7 BA 62/24).

     

    Sachverhalt

    Der Steuerberater war lange Jahre Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH. Anfang 2022 schied er als Geschäftsführer aus und reduzierte seine Beteiligung auf 25 %. Auf Honorarbasis war er jedoch weiter für die GmbH tätig. Die DRV stellte fest, dass der Steuerberater abhängig beschäftigt sei. Mit einer Kapitalbeteiligung bis zu 50 % seien mitarbeitende Gesellschafter an die Weisungen des Geschäftsführers der GmbH gebunden und hätten nicht die Rechtsmacht, Weisungen zu verhindern, die ihnen als „Angestellte“ nicht genehm seien.

     

    Der Steuerberater hielt dagegen, dass seine Tätigkeit in der Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen sowie in steuerberatenden Tätigkeiten für einen eng abgegrenzten Auftragsbestand bestehe. Von der GmbH erhalte er keine Vorgaben. Seine Arbeiten würden von der GmbH zu einem bei Beginn vereinbarten oder gesetzlich vorgegebenen Fertigstellungszeitpunkt abgenommen. Regelmäßige Arbeits- oder Anwesenheitszeiten seien von ihm nicht zu beachten. Ebenso bestünden keine Vorgaben hinsichtlich des Tätigkeitsorts. Gegenüber Mitarbeitern der GmbH habe er kein Weisungsrecht, nehme nicht an Dienstbesprechungen oder Schulungsmaßnahmen der GmbH teil, sei in Dienstplänen nicht erfasst und trage keine vorgegebene Dienstkleidung. Für seine Tätigkeit werde er von der GmbH nach selbst verhandelten Preisen vergütet, wobei die Büronutzung eingepreist sei. Er verfüge über eine eigene Berufshaftpflichtversicherung und verwende eine eigene Büroausstattung sowie Arbeitsmaterialien. Er erhalte pauschal 75 % des Betrags, den die GmbH von ihren Mandanten erhält, und müsse monatlich 300 EUR für die zur Verfügung gestellten Ressourcen zahlen.