15.03.2021 · Fachbeitrag · Haftung
Steuererklärung zu spät eingereicht, Steuerberater haftet nicht für die Folgen
| Das LG Münster (9.9.20, 110 O 6/20) hat entschieden, dass die Verantwortung eines Steuerberaters für die fristgerechte Steuererklärungserstellung endet, wenn ihm der Mandant die erforderlichen Unterlagen für die Erstellung von Steuererklärungen trotz Aufforderung mit Folgenbelehrung nicht vorlegt. |
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