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Auslegungs- und Anwendungshinweise für das Geldwäschegesetz vorgelegt
Die Bundessteuerberaterkammer hat neue Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) veröffentlicht. Diese richten sich an Steuerberater und erläutern deren Pflichten zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die neuen Hinweise sollen Steuerberater bei der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben unterstützen und die Einhaltung der Geldwäscheprävention stärken.
Die Hinweise umfassen unter anderem die Definition von Geldwäsche, Anforderungen an das Risikomanagement, Sorgfaltspflichten gegenüber Mandanten, Meldepflichten bei Verdachtsfällen sowie Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. Besonders betont wird der risikobasierte Ansatz, der es Steuerberatern ermöglicht, Maßnahmen individuell an das jeweilige Risiko anzupassen. Verstöße gegen das GwG können mit empfindlichen Sanktionen geahndet werden.