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  • 09.02.2021 · Fachbeitrag · Fristversäumnis

    Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) bei Faxstörung nicht immer zwingend

    Ist das Faxgerät des Gerichts gestört, muss der Anwalt einen fristgebundenen Schriftsatz zumindest nicht in allen Fällen über das beA übermitteln (BGH 17.12.20, III ZB 31/20).