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  • 30.08.2023 · Nachricht · Elektronischer Rechtsverkehr

    Zwei Entscheidungen zur Nutzung der „Fast Lane“

    | Die „Fast Lane“ war eine Möglichkeit für Steuerberater, sich bei der BStBK zu melden und so eine schnellere Freischaltung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) zu erreichen. Seit dem 1.1.23 besteht eine aktive Nutzungspflicht des beSt. Wenn Steuerberater die Einreichung von Dokumenten nach dem 1.1.23 per Post oder Fax damit rechtfertigen, sie hätten noch keinen Registrierungsbrief gehabt, müssen sie sich von den Finanzgerichten fragen lassen, warum sie von der Möglichkeit der Priorisierung ihrer Registrierung mittels der „Fast Lane“ keinen Gebrauch gemacht haben. |

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