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  • · Fachbeitrag · Effiziente und kooperative Elektronische Verwaltung

    Jetzt stehen die Unternehmen im Blick der aktuellen E-Government-Strategie

    von Alexandra Buba, M.A., freie Wirtschaftsjournalistin, Nürnberg

    | ELENA, ELStAM, E-Bilanz - mit ihren jüngsten E-Projekten bereitete die Bundesregierung Steuerberatern und Unternehmen keineswegs Freude. Die Vorratssammlung von Arbeitnehmerentgeltdaten erwies sich als Millionengrab, die elektronische Lohnsteuerkarte kommt nicht in die Gänge und auch die Taxonomie der digitalen Bilanz wurde mehrfach verändert. Die negativen Schlagzeilen sollen aber bald der Vergangenheit angehören. Auch die Unternehmen und ihre Bedürfnisse sind mit der Erleichterung bürokratischer Lasten nun im Blick der aktuellen E-Government-Strategie. |

    Neues E-Government-Gesetz soll 2013 kommen

    Die Anstrengungen im E-Government - also der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung durch den gezielten und innovativen Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien - konzentrierten sich in der Vergangenheit im Wesentlichen auf den Bürger. Er sollte befähigt werden, einfacher und direkter mit der Verwaltung zu kommunizieren. Dabei ist eine Reihe von angenehmen Einzelanwendungen herausgekommen, doch es wurden auch zwei zentrale Probleme offenbar. Zum einen wurden die digitalen Angebote am Bedarf vorbei entwickelt, da der Bürger im Durchschnitt nur 1,8 Behördenkontakte im Jahr hat - Unternehmen dagegen durchschnittlich 130. Zum anderen fehlte den Projekten eine durchgängige Strategie, die vor allem die Frage nach der elektronischen Erfüllung des Schriftformerfordernisses beantworten muss.

     

    Das soll mit dem neuen E-Government-Gesetz geschehen, das nach derzeitigem Stand Anfang 2013 in Kraft treten wird. Danach könnten De-Mail und der neue Personalausweis die Schriftform ersetzen. Eine im Modus „absenderbestätigt“ versandte De-Mail würde einem Dokument mit eigenhändiger Unterschrift gleichgestellt. Ein Online-Formular, bei dem sich der Benutzer mit seinem neuen Personalausweis identifiziert hat, könnte als unterschrieben gelten.

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