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  • 16.04.2015 · Fachbeitrag · Best Practice Publikation der Bitkom

    Archivieren nicht vergessen – E-Mails im geschäftlichen Umfeld

    | Geschäftliche E-Mails dürfen nicht einfach gelöscht werden. Denn die Archivierungspflicht nach § 257 HGB oder § 147 AO umfasst nicht nur Geschäftsbriefe und Rechnungen, die bis zu zehn Jahre aufbewahrt werden müssen, sondern auch elektronische Daten wie Mails und Faxe. Die Folgen bei Nichteinhaltung können gravierend sein und mögliche Geldstrafen nach sich ziehen. |

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