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  • · Nachricht · Berufsrecht

    Umfang der Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen

    | Auf der Seite des BMF sind gleichlautende Ländererlasse zum Umfang der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine nach § 4 Nr. 11 StBerG veröffentlicht worden. Die Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder aus dem Jahr 2010 sind damit aufgehoben. |

     

    Die Erlasse enhalten Regelungen (und Beispiele) zu folgenden Punkten:

     

    • Allgemeine Hinweise zu zulässigen und unzulässigen Hilfeleistung in Steuersachen nach § 4 Nr. 11 StBerG
    • Besonderheiten der Hilfeleistung im Feststellungsverfahren
    • Besonderheiten der Hilfeleistung beim Verlustabzug nach § 10d EStG

     

    Weiterführender Hinweis

    • Umfang der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine; Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen nach § 4 Nummer 11 StBerG (gleichlautende Ländererlasse)
    Quelle: ID 47848073

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