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  • 24.06.2008 | Schadenersatzklage

    Schutz vor Mandantenabwerbung durch ehemalige Mitarbeiter?

    von RA Christoph Gahle, Köln
    Mit Urteil vom 10.1.08 wies das LAG Rheinland-Pfalz (10 Sa 527/07, Abruf-Nr. 081745) die Schadensersatzklage eines Steuerberaters ab, der eine ehemalige Mitarbeiterin für den Wechsel zahlreicher Mandanten zu deren neuem Arbeitgeber verantwortlich machte. Die im Ergebnis zutreffende Entscheidung gibt Anlass, sich mit der Frage zu beschäftigen, wie Mandatsverluste bei Mitarbeiterwechsel auf zulässige und effektive Art und Weise verhindert werden können.

     

    Sachverhalt

    Der Kläger erwarb im Oktober 2005 eine Steuerberatungspraxis mit 123 Mandanten, bei der die Beklagte seit 1981 als einzige Mitarbeiterin beschäftigt war. Zum 31.5.06 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis und nahm unmittelbar im Anschluss eine Tätigkeit bei einem Wettbewerber des Klägers auf. Ebenfalls im Mai 2006 kündigten 17 Mandanten des erworbenen Stammes das Vertragsverhältnis zum Kläger, hiervon wechselten 11 zum neuen Arbeitgeber der Beklagten. Der Kläger forderte von der Beklagten Schadensersatz wegen unzulässiger Abwerbung in kollusivem Zusammenwirken mit ihrem neuen Arbeitgeber. Die Klage blieb in allen Instanzen erfolglos. 

     

    Entscheidungsgründe

    Nach Auffassung des Gerichts blieb der Kläger den Beweis schuldig, dass sich ein bestimmter Mandantenstamm durch die Beeinflussung der Beklagten dafür entschied, sein Steuerbüro zu verlassen und zum Wettbewerber zu wechseln. Zwar sei dem Kläger zuzugeben, dass es auf den ersten Blick verdächtig anmutet, wenn 17 Mandanten zeitgleich mit dem Ausscheiden der Beklagten kündigen und 11 hiervon deren neuen Arbeitgeber mit der Wahrnehmung ihrer steuerlichen Beratung beauftragen. Das reiche jedoch für eine Verurteilung in der besonderen Fallkonstellation nicht aus. 

     

    Rechtliche Würdigung

    Wie nachfolgend dargestellt wird, begegnet die Entscheidung des Gerichts keinen durchgreifenden Bedenken.  

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