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  • 03.01.2008 | Reform der Rechtsberatung

    Rechtsdienstleistungsgesetz – Vorläufig keine neuen Kooperationsmöglichkeiten mit Anwälten

    von RA Gisela Streit, Münster
    Am 9.11.07 hat der Bundesrat dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zugestimmt, mit dem die Rechtsberatung neu geordnet werden soll. Das Gesetz soll am 1.7.08 in Kraft treten. In seiner Pressemitteilung kündigt das Bundesministerium der Justiz (BMJ) für die Zukunft „moderate Öffnungen“ des Anwaltsmonopols an. Die in dem vieldiskutierten Gesetzesentwurf (RDG-E) vorgesehene Erweiterung der beruflichen Kooperationsmöglichkeiten von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit Angehörigen anderer Berufe (s. KP 07, 44) hat allerdings nicht Eingang in das Gesetz gefunden (Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts, BR Drs. 705/07, Abruf-Nr. 073711).

     

    Zur Erinnerung: § 5 Abs. 3 RDG-E sah vor, dass ein Steuerberater, der grundsätzlich keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 5 Abs. 2 RDG erbringen darf, gleichwohl befugt sein sollte, eine Rechtsdienstleistung als Teil seines eigenen Leistungsangebots darzustellen, auch wenn er sie durch einen Anwalt erbringen lässt. Damit sollten neue Kooperationsformen zwischen Anwälten und Steuerberatern ermöglicht werden. Im Interesse von Wirtschaft und Mandanten sollten Rechtsdienstleistungen, die nicht lediglich Nebenleistungen sind, gleichwohl vom Steuerberater künftig „aus einer Hand“ angeboten werden können. Das BMJ sah die Qualität der Rechtsberatung gesichert, sofern der Rechtsanwalt im Rahmen seines Auftrags selbstständig und eigenverantwortlich arbeitet.  

     

    Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) teilt diese Auffassung nicht. Bereits in ihrer ersten Stellungnahme hatte sie aus Gründen des Verbraucherschutzes Bedenken gegen die Ausweitung der Sozietätsfähigkeit auf andere als die derzeit in § 59a Abs. 1 BRAO genannten Berufe und gegen den „Anwalt als Erfüllungsgehilfen“ geäußert. Ihre Besorgnis um die Rechtssicherheit und Qualität von Rechtsberatung war offensichtlich überzeugend. Das BMJ äußerte sich indes zuversichtlich. Aufgrund der Entwicklung in anderen europäischen Ländern und angesichts der Tatsache, dass immerhin 44 v.H. der Anwaltschaft die ursprünglichen Vorschläge der Bundesregierung begrüßen, solle dieser Punkt in Kürze wieder aufgegriffen werden. 

     

    Abschließender Hinweis: Fast zeitgleich hat der Bundesrat am 12.10.07 seinen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes beschlossen mit dem Ziel, das Berufsrecht für Steuerberater zu liberalisieren. In Anlehnung an die bis dahin geplanten Regelungen im RDG-E soll künftig eine Kooperation der Steuerberater mit allen freien Berufen zugelassen werden. Auch mit Lohnsteuerhilfevereinen sollen Steuerberater künftig eine Bürogemeinschaft bilden können, und Steuerberatungsgesellschaften sollen auch in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG firmieren dürfen.  

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