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  • 01.10.2006 | Papierlose Steuererklärung

    Erklärung per ElsterOnline nicht rechtsgültig?

    Seit Jahresanfang können Steuererklärungen auf elektronischem Wege an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Das „Deutsche wissenschaftliche Institut der Steuerberater“ kommt nun aber in einem aktuellen Fachbeitrag („Verfahrensrechtliche Probleme der elektronischen Steuererklärung“, DWS-Institut, Abruf-Nr. 062729) zu dem Ergebnis, dass mittels ElsterOnline-Verfahren eingereichte Steuererklärungen nicht rechtswirksam sind. Da per Gesetz Steuererklärungen eigenständig unterschrieben werden müssen, begeben sich Steuerberater und Steuerpflichtige mit der Nutzung des ElsterOnline-Verfahrens auf dünnes Eis. Denn bei der Übermittlung der Erklärung erfolgt lediglich die Authentifizierung des Datenübermittlers. Der Steuerpflichtige selbst ist an dem Verfahren nicht beteiligt. Weder seine qualifizierte elektronische noch seine eigenhändige Unterschrift sind notwendig. Die Konsequenzen für den Steuerberater sind noch gänzlich ungeklärt. In jedem Fall sollte der Steuerberater ein von seinem Mandanten unterschriebenes Exemplar der Steuererklärung zu seinen Akten nehmen. Im Streitfall kann er damit nachweisen, dass er die Erklärung des Mandanten korrekt übermittelt hat. Um die Rechtsunsicherheit gänzlich zu beseitigen, ist jedoch eine verfahresrechtliche Brücke notwendig, die bewirkt, dass die vom Steuerberater per ElsterOnline-Verfahren abgegebene Erklärung dem Steuerpflichtigen zuzurechnen ist. Erst dann kann uneingeschränkt empfohlen werden, bei der Abgabe der Steuererklärung diesen neuen und unbürokratischen Weg zu gehen.  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2006 | Seite 163 | ID 87694

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