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  • 01.12.2007 | Liberalisierung des Berufsrechts

    8. StBerÄndG – Bundesrat nimmt Stellung

    Das BMF hatte bereits im Sommer 2006 einen Referentenentwurf für ein 8. StBerÄndG vorgelegt, indem es eine Befugniserweiterung für geprüfte Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte vorsah (s. KP 06, 163, KP 07, 73). Doch erst am 19.9.07 beschloss die Bundesregierung in ihrer Sitzung einen abgeänderten Regierungsentwurf (BR Drs. 661/07). Zwischenzeitlich hat der Bundesrat – auf Initiative des Freistaats Bayern – in seiner Sitzung vom 12.10.07 die Einbringung eines eigenen Gesetzentwurfs zur Änderung des StBerG beschlossen (BR Drs. 508/07 Beschluss). Anschließend nahm der Bundesrat am 9.11.07 zum Regierungsentwurf Stellung (BR Drs. 661/07 Beschluss, Abruf-Nr. 073503). Er verweist darin auf seinen eigenen Gesetzentwurf zur gleichen Thematik. Beide Entwürfe nehmen von der geplanten Befugniserweiterung für geprüfte Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte Abstand. Sie unterscheiden sich aber insbesondere in der Frage, in welcher Form zukünftig die Steuerberaterprüfung auf die Kammern übertragen werden kann. Die Stellungnahme des Bundesrates zeigt darüber hinaus Verbesserungsbedarf an einigen Passagen des Regierungsentwurfs auf. In der jetzt vorliegenden Form sei das geplante Gesetz zustimmungsbedürftig, betonen die Länder (PM Bundesrat, Stellungnahme zum Berufsrecht der Steuerberater, 9.11.07) 

     

    Quelle: Ausgabe 12 / 2007 | Seite 201 | ID 115840

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