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  • 24.06.2010 | Kostentransparenz erleichtert Ihren Mandanten die Prozessentscheidung

    Streitwerte in Kindergeldangelegenheiten - Eine Berechnungshilfe

    von Dipl.-Finw. Walter Jost, Rehlingen

    Vor den Finanzgerichten nehmen Verfahren in Kindergeldangelegenheiten immer mehr zu. Leider scheuen aber viele betroffene Bürger den Weg zum Finanzgericht, da ihnen das Prozesskostenrisiko zu hoch erscheint und Auskünfte über die möglichen Rechtskosten oft nur unzureichend erteilt werden. Wenn Sie die nachstehenden Grundsätze beachten, wird Ihnen die Streitwertberechnung keine größeren Schwierigkeiten mehr bereiten, und Sie werden in der Lage sein, Ihren Mandanten dezidierte Informationen zu anfallenden Gebühren zu geben.  

    Schwierigkeiten bei der Berechnung des Streitwerts

    Die unterschiedlichen Kindergeldsätze führen zu Problemen bei der Berechnung eines Jahresbetrags an Kindergeld und haben außerdem Auswirkungen auf den Streitwert, wenn für mehrere Kinder Kindergeld beantragt wird.  

     

    Kindergeldsätze für die Jahre 2002 bis 2010

    Jahr  

    1. Kind  

    2. Kind  

    3. Kind  

    4. Kind und mehr  

    2002 - 2008  

    154 EUR  

    154 EUR  

    154 EUR  

    179 EUR  

    2009  

    164 EUR  

    164 EUR  

    170 EUR  

    195 EUR  

    2010  

    184 EUR  

    184 EUR  

    190 EUR  

    215 EUR  

     

     

    Zu beachten ist, dass für Ihre Mandanten das Prozesskostenrisiko verhältnismäßig hoch ist, wenn der Mindestwert i.H.v. 1.000 EUR zum Ansatz kommt.  

     

    Ansatz des Mindeststreitwerts

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