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  • 01.03.1998 · Fachbeitrag · Honorarvereinbarung

    Die fünf- bis sechsfache Überschreitung der gesetzlichen Gebühr ist nicht unangemessen

    Das Oberlandesgericht Köln hat sich in einem Urteil v. 3.9.97 mit der Frage befaßt, wann die Honorarvereinbarung eines Rechtsanwalts unangemessen hoch ist (17 U 31/97). Der Leitsatz dieser Entscheidung lautet auszugsweise wie folgt: