Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.05.1999 · Fachbeitrag · Honorarsicherung

    Honorarrückforderung nach Abbuchung: Muß der Steuerberater die Wahl des Rahmensatzes beweisen?

    | Frage: In „KP” Nr. 3/99 weisen Sie auf die Vorteile der Abbuchungsermächtigung im Vergleich zur Einzugsermächtigung hin. Der wichtigste Vorteil ist danach, daß der Mandant bei der Abbuchungsermächtigung darlegungs- und beweispflichtig für seinen Honorarrückforderungsanspruch sei. Muß der Steuerberater im Falle der Rückforderung gegebenenfalls die Wahl seines Rahmensatzes begründen oder obliegt es dem Mandanten, die Unangemessenheit des Rahmensatzes zu beweisen? |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents