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  • 26.10.2009 | Honorarpolitik

    Honorar für die Offenlegung durch den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer

    von WP StB Gerald Schwamberger, Göttingen

    In den weitaus überwiegenden Fällen von KMU wird der betreuende Steuerberater (StB)/Wirtschaftsprüfer (WP) mit der Offenlegung der Jahresabschlüsse und der dazu notwendigen Unterlagen beauftragt.  

    1. Die Dienstleistung des StB/WP

    Der Umfang der Dienstleistung durch den StB/WP dürfte in den verschiedenen Einzelfällen unterschiedlich sein. So ist aufgrund der in der Kanzlei eingesetzten Software in der Regel die Offenlegung bereits als Programmtool vorgesehen. In diesen Fällen, in denen der Jahresabschluss als Datei vorliegt, wird der Aufwand für den Berater relativ gering sein. Das Programm stellt gewöhnlich die offenlegungspflichtigen Daten zur Verfügung, weiterer Aufwand durch den Berater ist nicht erforderlich. Nicht im Programm sind ggf. der Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses, der Anhang oder der Bestätigungsvermerk bei geprüften Unternehmen.  

     

    Darüber hinaus kann die Beratung im Einzelfall zusätzliche Tätigkeiten erfordern, je nachdem ob nur die zur Offenlegung verpflichteten Daten dem eBundesanzeiger übermittelt oder ob darüber hinaus noch weitere, das Unternehmen günstig darstellende Daten übermittelt werden sollen. Nicht unbeachtlich sind die für die Übermittlung erforderlichen Überwachungsfunktionen von dafür ausgebildeten Mitarbeitern. Hierunter fällt die Überwachung, ob nicht nur die Übermittlung der Daten vom eBundesanzeiger bestätigt wurde, sondern auch die tatsächliche Offenlegung erfolgt ist. Sollte aufgrund von Störungen oder Unvollständigkeit der Daten eine Offenlegung nicht erfolgt sein, ist das technische Procedere zu wiederholen, die festgestellten Störungen sind zu beheben. Zu beachten ist, dass der Berater aufgrund der erheblichen Ordnungsgeldbeträge, die anfallen können, doch ein erhebliches Haftungsrisiko eingeht.  

     

    Bei betreuten Unternehmen, die den Jahresabschluss selbst erstellen oder bei denen aus anderen Gründen die Daten nicht in der Verarbeitungssoftware des Beraters vorhanden sind, müssen diese überspielt oder manuell in das Verarbeitungsprogramm eingebracht und unter Beachtung der größenabhängigen Erleichterungen vorbereitet werden. Hier ist sicherlich ein erhöhter Aufwand erforderlich.  

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