01.05.2000 · Fachbeitrag · Honorardurchsetzung
Mandant bestreitet Angemessenheit des Zeithonorars: Die richtige Dokumentation sichert Ihnen die Gebühren
Bei einem mit einem Wirtschaftsprüfergeschlossenen Vertrag über die Erstellung eines Jahresabschlussesauf der Grundlage eines Stundenhonorars ist der Einwand des Bestellersbeachtlich, der geltend gemachte Zeitaufwand sei überhöhtBGH 1.2.2000, X ZR 198/97.
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