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  • 01.07.2000 · Fachbeitrag · Haftung

    Bei Sozietäten ist die Gestaltung des Mandatsvertrages für die Haftung der Sozien entscheidend

    | Ein Geschäftsbesorgungsvertrag, der auf eineRechtsbesorgung und eine sich daraus ergebende treuhänderischeGeldverwaltung gerichtet ist, kommt im Zweifel nicht mit denSteuerberatern und Wirtschaftsprüfern einer aus unterschiedlichenBerufsangehörigen bestehenden Sozietät zustande, wennlediglich ein Rechtsanwalt bevollmächtigt wurde BGH16.12.99, IX ZR 117/99. |

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