01.10.1999 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Vorarbeiten bei Jahresabschlüssen und Einnahme-Überschuß-Rechnungen (§ 35 Abs. 3, 25 Abs. 2 StBGebV)
Frage: Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahme-Überschuß-Rechnungen weiß ich nicht, in welchem Umfang ich Vorarbeiten zusätzlich abrechnen kann und welche Tätigkeiten mit der Hauptgebühr abgegolten sind. Können Sie mir helfen?
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses KP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig