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  • 01.10.1999 · Fachbeitrag · Gebührenrecht

    Toleranzgrenze bei Überschreiten der Mittelgebühr

    | Nach herrschender Rechtsprechung zum Anwaltsgebührenrecht steht dem Rechtsanwalt bei der Bestimmung der angemessenen Gebühr ein Ermessensspielraum zu, der gerichtlich nicht überprüfbar ist. Eine Unbilligkeit der vom Rechtsanwalt festgesetzten Gebühr wird überwiegend erst angenommen, wenn die berechnete Gebühr die angemessene Gebühr um 20 Prozent (Toleranzgrenze) und mehr übersteigt. Im Steuerberater-Gebührenrecht gibt es bislang keine ähnlich gefestigte Rechtsprechung. |

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