01.01.1999 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Nichtanerkennung der Herstellungskosten: Wie rechne ich den Einspruch ab?
Frage: Die Abrechnung eines Einspruchs erfolgt gemäß § 41 StBGebV. Gegenstandswert ist der strittige Steuerbetrag. Handelt es sich bei dem jeweils strittigen Steuerbetrag nur um den des Veranlagungszeitraumes, gegen den sich der Einspruch richtet?
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses KP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig