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  • 01.09.2000 · Fachbeitrag · Gebührenrecht

    Kontennachweis und Anlagenspiegel sind nicht als schriftlicher Erläuterungsbericht zu qualifizieren

    | Frage: Im Zusammenhangmit der Erstellung eines Jahresabschlusses füge ich diesem aucheinen Kontennachweis und einen Anlagenspiegel bei. Wird durch diesejeweils über Datev erstellten Unterlagen derGebührentatbestand des schriftlichen Erläuterungsberichtsgemäß § 35 Abs. 1 Nr. 6 StBGebV erfüllt? |

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