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  • 01.01.2003 · Fachbeitrag · Gebührenrecht

    Gebührenanspruch bei Beendigung des Mandates

    | Frage: Ein Mandant kündigt den mit uns abgeschlossenen Steuerberatungsvertrag fristgemäß zum 1.10.02. Wir hatten schon vor geraumer Zeit mit der Erstellung des Jahresabschlusses für das Kalenderjahr 01 begonnen. Die Arbeiten waren soweit gediehen, dass nur noch die Inventur des Warenbestandes und die Hauskosten eingebucht werden mussten. Bei Eingang der Kündigung des Mandates war sowohl der Jahresabschluss soweit fertiggestellt als auch die Anlagenbuchhaltung. Nach welcher Vorschrift und in welcher Höhe können diese bereits durchgeführten Tätigkeiten abgerechnet werden? |

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