01.10.1998 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Antrag auf Einheimzulage (§ 24 Abs. 1 Nr. 24 StBGebV): Wie errechnet sich der Gegenstandswert?
Frage: Laut Verordnungstext gilt als Gegenstandswert die beantragte Eigenheimzulage. Handelt es sich dabei um die beantragte Eigenheimzulage eines Jahres? Gehört die Kinderzulage dazu?
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