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  • 01.07.2001 · Fachbeitrag · Finanzgerichtsverfahren

    Aussetzung der Vollziehung: So setzen Sie einen höheren Streitwert durch!

    | Sie kennen das: Sie haben vor dem Finanzgericht geklagt und gleichzeitig einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt. Doch auch wenn Sie im Aussetzungsverfahren gewinnen sollten, müssen Sie mit sehr geringen Gebühren vorlieb nehmen. Denn nach bisheriger Rechtsprechung beträgt der Streitwert im AdV-Verfahren lediglich 10 Prozent des Streitwertes des Hauptsacheverfahrens. Inzwischen wird allerdings auch die Meinung vertreten, dass ein Ansatz von 25 Prozent gerechtfertigt sei. Im nachfolgenden Beitrag wird das „Für und Wider“ eines höheren Streitwertes abgewägt. Es werden Argumentationshilfen vorgestellt, mit denen Sie in Ihrem nächsten AdV-Verfahren höhere Gebühren erzielen können. |

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