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  • 01.06.2007 | BStBK kritisiert

    Geplante Einschränkung des Zeugnis-verweigerungsrechts von Steuerberatern

    Das Bundeskabinett hat am 18.4.07 einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Vorschriften der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen im Strafverfahren neu ordnet. Nach der geplanten Neuregelung sollen künftig auch Steuerberater über ihnen anvertraute oder bei der Berufsausübung bekannt gewordene Tatsachen grundsätzlich Auskunft geben müssen. Gleichfalls sollen Ermittlungsmaßnahmen, z.B. Telefonüberwachung, bei Rechtsanwälten und Steuerberatern nach einer Verhältnismäßigkeitsprüfung erlaubt sein. Die BStBK sieht dadurch das Vertrauensverhältnis zwischen Steuerberatern und ihren Mandanten massiv ausgehöhlt (BStBK PM 19.4.07). Außerdem begegnen die gesetzgeberischen Absichten erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken: Nach der Rechtsprechung des BVerfG zum anwaltlichen Berufs- und Standesrecht gehört die Schweigepflicht zu den Berufspflichten, die zur Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen Rechtspflege unerlässlich sind. Die BStBK kritisiert weiterhin, dass der Gesetzgeber Seelsorger, Strafverteidiger und Parlamentarier von den Einschränkungen des Zeugnisverweigerungsrechts ausnehmen will und damit zeugnisverweigerungsberechtigte Personen „erster“ und „zweiter Klasse“ schafft.  

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2007 | Seite 91 | ID 87642

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