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  • 01.07.1999 · Fachbeitrag · Berufsrecht

    BGH lockert Werberecht der Steuerberater: Steuerberater dürfen künftig auf Messen ausstellen

    | Der BGH hat in einem Urteil die Werbemöglichkeiten der Steuerberater ausgeweitet (3.12.98, I ZR 112/96). Steuerberater dürfen danach künftig auf Fachmessen auftreten und ihre Prospekte auslegen. Mit dieser Entscheidung sind die Karlsruher Richter der zum Teil strengen Auslegung des Berufsrechts von Steuerberatern entgegen-getreten, wie sie von Kammern, Berufs- und Wettbewerbsgerichten bisher zum Teil praktiziert wurden. |

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