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  • 25.05.2011 | Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

    Organisatorische Neuausrichtung der Kanzlei aufgrund neuer Rechnungslegungsgrundsätze

    von WP StB Prof. Dr. Wolfgang Hirschberger und StB Dipl.-oec. Norbert Leuz *

    * Der Aufsatz gibt die persönliche Auffassung der Autoren wieder.  

     

    Ein Ziel des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ist die verbesserte Information durch die Handelsbilanz. Jedoch sollten sich im Jahr der erstmaligen Anwendung der Neuerungen durch das BilMoG sowohl die Unternehmen als auch die sie beratenden StB/WP bewusst sein: Zusätzliche Informationen gibt es nirgends zum Nulltarif. Die Neuerungen bringen derart gravierende Einschnitte mit sich, dass eine umfassende Abstimmung zwischen Mandant und StB/WP unerlässlich ist. Um welche Punkte es sich dabei im Einzelnen handelt, zeigt der folgende Beitrag auf.  

    1. Allgemeine Auswirkungen durch das BilMoG

    Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.5.09 verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Informationsfunktion des handelsrechtlichen Jahresabschlusses zu stärken (Drucksache 16/10067 vom 24.3.09, S. 1). Die beiden anderen Eckpunkte des HGB-Bilanzrechts  

     

    • Grundlage der Ausschüttungsbemessung und
    • Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung

     

    sollen dabei jedoch grundsätzlich beibehalten werden (vgl. ebenda). Umgesetzt wird dieses Vorhaben insbesondere durch  

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