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  • 01.10.2002 · Fachbeitrag · Amtshaftung

    „Waffengleichheit“: Auch Finanzbeamte müssen neueste BFH-Urteile kennen

    | Viele Kollegen haben sich schon über folgendes Szenario geärgert: Ein Steuerberater hat einen Mandanten in Unkenntnis eines neuen BFH-Urteils falsch beraten - was bei der Flut der heutigen Rechtsprechungsänderungen kaum zu vermeiden ist - und sieht sich Schadenersatzansprüchen ausgeliefert. Die Finanzverwaltung hat die gleichen strengen „Sorgfaltsregeln“ auf sich selbst bislang nicht angewandt. Das heißt: Hat sie ein Urteil übersehen und daher einen falschen Steuerbescheid erlassen, musste sie die daraus entstehenden Steuerberatungskosten für den Einspruch nicht ersetzen. Von „Waffengleichheit“ konnte insoweit bislang keine Rede sein. Doch damit ist jetzt Schluss! Erlässt ein Sachbearbeiter ohne Kenntnis der neuen BFH-Rechtsprechung falsche Bescheide, dann macht er sich einer Amtspflichtverletzung schuldig. Die Folge: Ihr Mandant kann seine Steuerberatungskosten erstattet verlangen! |

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