06.12.2018 · Nachricht · Offenlegungspflicht
Bis zu 185.000 Unternehmen droht ein Ordnungsgeldverfahren
| Das Bundesamt für Justiz (BfJ) weist darauf hin, dass Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2017 fristgerecht bis zum Ende des Jahres 2018 einzureichen sind. Ansonsten droht ein Ordnungsgeldverfahren. Das BfJ stellt sich darauf ein, dass Anfang 2019 bis zu 185.000 Unternehmen ein Ordnungsgeld angedroht werden muss (WPK, PM vom 8.11.18). |
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