Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.09.2025 · Nachricht · Versorgungsleistungen

    Nachträgliche Einkünfte aus einer früheren inländischen Betriebsstätte können beschränkt steuerpflichtig sein

    | Die Vorschrift des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG erfasst nach Auffassung des FG Baden-Württemberg (28.11.24, 12 K 549/23, Rev. BFH I R 2/25) auch nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Keine Voraussetzung für die Besteuerung im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht sei, dass im Zeitpunkt des Bezugs dieser Einkünfte noch eine aktive Betriebsstätte bestehe. |