17.07.2026 · Nachricht · Verfahrensrecht
Vorabanforderung von Steuererklärungen: Ermessensfehler der Finanzämter leider keine Seltenheit
In einem Gerichtsbescheid vom 15.1.26 (11 K 2249/25, Rev. BFH VIII R 2/26) hat sich das FG Köln zur Ausübung des Ermessens bei einer Vorabanforderung nach § 149 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 Buchst. d AO geäußert. Das FG hat klargestellt, dass hierzu konkrete und auf den Einzelfall bezogene Ermessenserwägungen erforderlich sind. Lediglich behördeninterne nicht nmach außen tretende Erwägungen genügen ebenso wenig wie die bloße Nennung der gesetzlichen Vorschrift.
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