· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Vermietung von Self-Storage-Containern ist nicht steuerfrei
von Dipl.-Finw. StB Christian Herold, Herten/Westf.
Die Vermietung von Self-Storage-Containern ist keine steuerfreie Grundstücksvermietung i. S. d. § 4 Nr. 12 UStG, sondern eine steuerpflichtige Überlassung von Betriebsvorrichtungen. Dies gilt selbst dann, wenn Container, die sich in einer Halle befinden, nicht bewegt werden können, ohne das Gebäude zu zerstören oder zu verändern. Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen, da zwischenzeitlich die Revision vorliegt (FG Düsseldorf 6.10.25, 1 K 1801/21 U; Rev. BFH V R 4/26 ).
Sachverhalt
Die Klägerin vermietet Stahlcontainer in verschiedenen Größen an Privatpersonen und an Unternehmer. Die Container befinden sich in einer Halle sowie auf dem jeweiligen dazugehörigen Außenbereich. Die Container sind teilweise lediglich lose auf den Boden gestellt und teilweise durch Stahlwinkel oder Traversen gegen ein Verschieben gesichert. Lediglich einige „Überseecontainer“ bzw. „XL-Container“ waren derart fest und auf Dauer mit der Halle verbunden, dass sie nur unter großem Aufwand wieder hätten gelöst werden können. Die Vermietung erfolgte nahezu ausschließlich im sogenannten Self-Storage-Verfahren (Selbstnutzungsverfahren), bei dem die Kunden die Lagerräume selbst anfahren und be- bzw. entladen. Die Container sind abschließbar und die Flächen werden in gewissem Umfang überwacht.
Die „Mietverträge zur Nutzung von privatem Lagerraum“ von Containern aller Größen enthielten keinen Umsatzsteuerausweis, weil die Klägerin der Auffassung ist, dass diese Leistung gemäß § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit sei. Das FA hingegen vertrat die Auffassung, dass die Vermietung der Container an Privatpersonen nicht gemäß § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerbefreit ist, weil es sich um die Vermietung von Betriebsvorrichtungen handele. Das FG stimmt mit dem FA überein.
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