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  • · Fachbeitrag · Steuerticker

    Neues aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung auf den Punkt gebracht!

    von StB Michael Seifert, Troisdorf

    | In unserem „Steuerticker“ weisen wir Sie regelmäßig auf Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung hin, die Sie im Berufsalltag kurzfristig umsetzen sollten. Dieses Mal geht es um zwei interessante Entscheidungen der Finanzgerichte mit Breitenwirkung. |

    1. Solidaritätszuschlag verfassungswidrig?

    Das FG Niedersachsen hat jüngst die Vollziehung eines Bescheides über die Festsetzung eines Solidaritätszuschlags in voller Höhe aufgehoben (FG Niedersachsen 22.9.15, 7 V 89/14). Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Solidaritätszuschlag im Streitjahr 2012 verfassungswidrig ist.

     

    PRAXISHINWEIS | Beim BVerfG ist gegenwärtig bereits ein Verfahren zum VZ 2007 anhängig. Das BVerfG hat die Frage zu klären, ob das Solidaritätszuschlagsgesetz 1995 im VZ 2007 verfassungswidrig ist. Auch insoweit hat das FG Niedersachsen dem BVerfG diese Rechtsfrage vorgelegt (FG Niedersachsen 21.8.13, 7 K 143/08, Az. des BVerfG: 2 BvL 6/14)

        

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