· Fachbeitrag · Steuerticker
Erweiterte GewSt-Kürzung, Aktivrente & Co. – jüngste Entwicklungen auf den Punkt gebracht
von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf
In unserem „Steuerticker“ weisen wir Sie regelmäßig auf Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung hin, die Sie im Berufsalltag kurzfristig umsetzen sollten.
1. Abschaffung der erweiterten Grundstückskürzung
Gewerbesteuerpflichtige Immobiliengesellschaften, die ausschließlich vermögensverwaltend tätig sind, sind durch die Anwendung der erweiterten Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 S. 2 bis 6 GewStG bezüglich der Mieteinnahmen gewerbesteuerfrei. Politisch wird gegenwärtig die Abschaffung dieser erweiterten Kürzung mit Wirkung ab dem 1.1.27 gefordert. Einen entsprechenden Entwurf eines „Gesetzes zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke in der Immobilienbesteuerung“ hat u. a. die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 21/4745 vom 17.3.26). Hiermit soll auch eine doppelte Begünstigung der mittlerweile weitverbreiteten Immobilien-GmbH mit günstigen Körperschaftsteuersätzen, die ab 2028 von 15 auf 10 % im Jahr 2032 sinken, und einer faktischen Gewerbesteuerfreiheit verhindert werden.
PRAXISTIPP — Zwar hat der Finanzausschuss des Bundestages beschlossen, dass der Bundestag den eingebrachten Gesetzentwurf ablehnt (BT-Drs. 21/5199 vom 7.4.26). Dennoch werden sicherlich Bestrebungen, die erweiterte Kürzung abzuschaffen, zu einem späteren Zeitpunkt erneut diskutiert. In der Gestaltungsberatung sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgt werden. Mandanten, die sich gegenwärtig für eine Immobilien-GmbH entscheiden, sollten auf mögliche künftige Rechtsänderungen, die auch auf Bestandsgesellschaften durchschlagen könnten, hingewiesen werden. |
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