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  • · Nachricht · IWW-Webinare Umsatzsteuer im Kfz-Gewerbe

    Webinar-Reihe liefert Wissens-Update zur Umsatzsteuer für Autohäuser – nächster Termin ist am 02.06.2026

    Innergemeinschaftliche Lieferungen, Reihengeschäfte, Garantieleistungen, Leasing, Inzahlungnahme, verdeckter Preisnachlass & Co. – das Umsatzsteuerrecht für das Kfz-Gewerbe gehört zu den kompliziertesten Materien im deutschen Steuerrecht. Hinzu kommt: Kaum eine Branche ist so häufigen und intensiven Umsatzsteuerprüfungen ausgesetzt wie das Kfz-Gewerbe. Fehler bei der Umsatzsteuer werden daher sehr schnell sehr teuer. Fit macht Sie die IWW-Webinar-Reihe „Umsatzsteuer im Kfz-Gewerbe“. Der nächste Termin ist am 02.06.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr.

     

    In der Webinar-Reihe erhalten Sie aktuelles Branchenwissen, praktische Beispiele und Tipps & Tricks zu den „Dauerbrennern“ sowie aktuellen Entwicklungen im Umsatzsteuerrecht – zugeschnitten auf die Kfz-Branche. So können Sie Umsatzsteuerprobleme im Autohaus rechtssicher lösen und die Lösungen souverän im Tagesgeschäft umsetzen.

     

    Folgende Themen stehen am 02.06.2026 auf der Agenda von Umsatzsteuer-Experte Rüdiger Weimann:

     

    • Schwerpunkt-Thema: EU-Geschäfte
      • Geschäfte mit vier Beteiligten: EuG urteilte am 03.12.2025 sehr händlerfreundlich!
      • Praxisfall: Verkauf an einen B-Händler: Als A-Händler Gestaltungsmöglichkeiten erkennen und Fahrzeugverkäufe mit neuem Musterschreiben kostengünstig und umsatzsteuersicher abwickeln
      • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden: Rechtssichere Überprüfung nach den neuen Vorgaben von UStAE und BZSt im Jahr 2026

     

    • Überblick aktuelle Rechtsprechung
      • Innergemeinschaftlicher Wareneinkauf: Straferwerbsteuer und Doppelbesteuerung bei Verwendung der falschen USt-IdNr. ist EU-konform (EuG, Urteil vom 25.02.2026)
      • Innergemeinschaftliche Lieferung: Gelangensbestätigung keine Voraussetzung für Vertrauensschutz (BFH, Urteil vom 18.12.2025)
      • Innergemeinschaftliche Lieferung: Nachweis der Voraussetzungen, wenn die Einzelheiten der Lieferbewegungen und das Vorliegen eines Reihengeschäfts unklar sind (FG Münster, Urteil vom 25.02.2026)

     

    • Weitere Themen
      • EuG-Urteil vom 10.02.2026 zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs: Der EuGH hat entschieden, das Urteil zu überprüfen! Die Praxisfolgen für Ihr Autohaus
      • Privatfahrzeuge des Autohaus-Inhabers im Show-Room: Wie Sie die Umsatzsteuerfalle sicher umgehen!

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 50666773