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  • · Fachbeitrag · Heilberufler

    Umsatzsteuerbefreiung für angeordnete Laborleistungen

    | Unter die Umsatzsteuerbefreiung für eine heilberufliche Tätigkeit i. S. d. § 4 Nr. 14 Buchst. a) UStG fallen auch medizinische Labortests, die auf Anordnung von Ärzten und Heilpraktikern durchgeführt werden (FG Niedersachsen 3.9.15, 16 K 340/12; Rev. BFH: V R 25/16 ). |

     

    PRAXISHINWEIS | Mittlerweile ist eine weitere Revision zu dieser Rechtsfrage anhängig. Nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg handelt es sich bei von einem Facharzt für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik durchgeführten Befunderhebungen zu Laborproben und Hilfestellungen zu transfusionsmedizinischen Behandlungen ebenfalls um nach § 4 Nr. 14 Buchst. a) UStG steuerfreie Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin. Die Leistungen müssen allerdings auf Anordnung von Ärzten, Krankenhäusern oder anderen Heilbehandlungseinrichtungen und gemäß Beauftragung eines Laborunternehmens durchgeführt worden sein (FG Berlin-Brandenburg 10.11.15, 2 K 2409/13, EFG 16, 240, Rev. BFH: XI R 23/15).

     

    Beachten Sie | Die Finanzverwaltung hat im Hinblick auf die beiden beim BFH anhängigen Verfahren zwischenzeitlich intern darauf hingewiesen, dass entsprechende Rechtsbehelfsverfahren gemäß § 363 Abs. 2 S. 2 AO kraft Gesetzes ruhen (Büchter-Hole, EFG 16, 1825).

    Quelle: Ausgabe 12 / 2016 | Seite 421 | ID 44392000

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