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  • 28.02.2018 · Nachricht · GmbH-Geschäftsführer

    Gewinnabführungsvertrag erst mit Eintragung ins HR wirksam

    Verpflichtet sich eine GmbH zur körperschaftsteuerlichen Gewinnabführung, wird der Gewinnabführungsvertrag nur dann wirksam, wenn die Gesellschafterversammlung dem Vertrag zustimmt und der Vertrag ins Handelsregister eingetragen wird (BFH 23.8.17, I R 80/15, Abruf-Nr. 198458 ).