· Fachbeitrag · Geschäftsführerversorgung
Pensionszusage mittels Entgeltumwandlung: Vorsicht vor verdeckt durch die GmbH (mit-)finanzierten Zusagen
von Kevin Pradl, LL. M. (Taxation), MPM, Rentenberater, Jürgen Pradl, Rentenberater für die betriebliche Altersversorgung, beide Zorneding
Pensionszusagen für Geschäftsführer einer GmbH können auch dadurch finanziert werden, dass beide Parteien vereinbaren, dass Teile der Geschäftsführervergütung zugunsten der Pensionszusage umwandelt werden (arbeitnehmerfinanzierte Zusage oder Entgeltumwandlung). Ende 2025 hatte der erste Senat des BFH über zwei Gestaltungen zu entscheiden, bei denen die Finanzverwaltung die mittels Entgeltumwandlung finanzierten Pensionszusagen als unüblich und somit als nicht betrieblich veranlasst beurteilt hatte. Die beiden Verfahren hat der BFH dazu genutzt, um die echte Entgeltumwandlung von einer verdeckt durch den Arbeitgeber (mit-)finanzierten Pensionszusage abzugrenzen.
1. Die Streitfälle
Der BFH hatte mit den Entscheidungen vom 19.11.25 (I R 50/22) sowie vom 17.12.25 (I R 4/23) über zwei grundsätzlich verschiedene Sachverhalte zu entscheiden. In beiden Fällen erklärte sich die jeweilige GmbH allerdings dazu bereit, die umgewandelten Entgeltbestandteile zu verzinsen.
Sachverhalt 1 – I R 50/22 |
Im Verfahren zu I R 50/22 hatte der BFH über einen Sachverhalt zu entscheiden, in dem die Pensionszusage unmittelbar nach der Gründung der GmbH und im Rahmen der erstmaligen Vereinbarung einer Geschäftsführervergütung erteilt wurde: Ein Arzt hatte im Jahre 2012 eine Verwaltungs-GmbH für seine Praxis gegründet. Er war alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf). Die Arztpraxis entrichtete an die Verwaltungs-GmbH für die Organisation und Verwaltung der Arztpraxis ein mtl. Honorar von 10.000 EUR. Die GmbH wiederum vereinbarte mit dem GGf ein monatliches Gehalt von 6.250 EUR. Parallel zum Abschluss des Dienstvertrags vereinbarte der zu diesem Zeitpunkt 60-jährige Geschäftsführer mit der GmbH die Umwandlung eines mtl. Betrags von 4.200 EUR zugunsten einer Pensionszusage. Die Pensionszusage beinhaltete ein Alterskapital, das mit Erreichen des 71. Lebensjahres fällig werden sollte. Die GmbH gewährte auf die umgewandelten Entgeltbestandteile eine garantierte jährliche Verzinsung von 3 %. Der Arzt hat seine aktive Tätigkeit in 2019 (im Alter von 68 Jahren) eingestellt. Entsprechendes gilt für die Verwaltungs-GmbH. |
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