28.05.2025 · Nachricht · Einkünfteklassifikation
Knappschaftszahnarzt: Witwenrente als nachträgliche Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
| Das FG Düsseldorf (10.11.23, 3 K 1608/21 E; Rev. BFH VIII R 34/24) hat entschieden, dass sich die Besteuerung des Witwengelds nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 24 Nr. 2 EStG und nicht nach § 22 EStG richtet, wenn der Anspruch auf Zahlung im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der ehemaligen Tätigkeit des verstorbenen Ehemanns als Knappschaftszahnarzt steht. |
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