28.05.2025 · Nachricht · Betriebsprüfung
Schätzungsbefugnis bei Mängeln der Kassenführung
Im Streitfall hatte eine Betriebsprüfung bei einer Steuerpflichtigen stattgefunden, die einen bargeldintensiven Imbiss mit Sitzgelegenheiten betreibt und der Mängel bei der Kassenführung vorgeworfen wurden. Das FG Schleswig-Holstein (28.8.23, 3 K 25/22; Rev. BFH X R 27/24) hat klargestellt, dass hinsichtlich der Manipulierbarkeit elektronischer Kassensysteme allein schon das Fehlen von Organisations- bzw. Programmierunterlagen zu der verwendeten elektronischen Registrierkasse einen schweren Mangel darstellt, der die Finanzbehörde zu einer Schätzung dem Grunde nach berechtigt.
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