28.05.2025 · Nachricht · Betriebsprüfung
Schätzungsbefugnis bei Mängeln der Kassenführung
| Im Streitfall hatte eine Betriebsprüfung bei einer Steuerpflichtigen stattgefunden, die einen bargeldintensiven Imbiss mit Sitzgelegenheiten betreibt und der Mängel bei der Kassenführung vorgeworfen wurden. Das FG Schleswig-Holstein (28.8.23, 3 K 25/22; Rev. BFH X R 27/24) hat klargestellt, dass hinsichtlich der Manipulierbarkeit elektronischer Kassensysteme allein schon das Fehlen von Organisations- bzw. Programmierunterlagen zu der verwendeten elektronischen Registrierkasse einen schweren Mangel darstellt, der die Finanzbehörde zu einer Schätzung dem Grunde nach berechtigt. |
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