· Fachbeitrag · Steuererklärungen
Wichtige Neuerungen für Jahresabschlüsse und betriebliche Steuererklärungen 2025
von StBin Dipl. Fwin (FH) Jutta Liess, Traunreut
Die Erstellung von Abschlüssen und Steuererklärungen ist Alltagsgeschäft, doch machen ständige Rechtsänderungen eine Routine unmöglich. Mit einer Auswahl an praxisrelevanten Neuerungen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) hilft Ihnen dieser Beitrag, die Hürden für die Jahresabschlüsse und Steuererklärungen 2025 sicher und effizient zu meistern.
1. Jahresabschluss weiter unter schwierigem Vorzeichen
Wie bereits in den von Corona, Krieg und Inflation geprägten Jahren ist auch beim Jahresabschluss 2025 zu prüfen, ob weiterhin nach dem Going-Concern-Prinzip bilanziert werden kann. Falls ein Unternehmen in absehbarer Zeit trotz Sanierungsmaßnahmen eine drohende Zahlungsunfähigkeit nicht mehr abwenden kann, darf ggf. nicht mehr von einer Unternehmensfortführung ausgegangen werden. Dann müsste evtl. eine Bilanzierung nach Liquidationswerten erfolgen. Bei eingeschränkter Fortführungsprognose sollte zumindest im Anhang oder Lagebericht auf wesentliche Unsicherheiten hingewiesen werden.
PRAXISTIPP — Das IDW hat am 7.5.25 ein Paper veröffentlicht, das sich mit dem Going-Concern-Prinzip auseinandersetzt („Fragen und Antworten: Going Concern und Insolvenz“). Es dient als gute Prüfbasis, ob noch von einer Unternehmensfortführung ausgegangen werden kann. In der Praxis sollte auch über Optimierungsmöglichkeiten wie z. B. die Ausübung von Wahlrechten nachgedacht werden. |
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