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  • 31.03.2026 · Nachricht · Betriebseinnahmen

    Betrieb eines Internetblogs zu tagesaktuellen Themen

    | Das FG Berlin-Brandenburg (12.6.25, 14 K 14067/24; Rev. BFH VIII R 18/25) hat entschieden, dass mit dem Betreiben eines Internetblogs zu tagesaktuellen Themen ein in § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG genannter Katalogberuf oder jedenfalls ein ähnlicher Beruf ausgeübt wird. Freiwillige Zahlungen aus der Leserschaft stehen danach in Verbindung zu der Veröffentlichung der Beiträge auf dem Internetblog. Die Tätigkeit des Blogbetreibers ist mithin auf einen Leistungsaustausch gerichtet und stellt eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr dar. |