22.11.2016 · Fachbeitrag · Betriebsaufgabe
Auflösung passiver RAP als Betriebsaufgabegewinn?
Ist ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) anlässlich einer Betriebsaufgabe aufzulösen, ist er im Rahmen der Ermittlung des Aufgabegewinns und nicht als laufender Gewinn zu erfassen (FG Niedersachsen 14.6.16, 13 K 33/15; Rev. BFH: IV R 33/16).
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