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  • 16.05.2017 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastungen

    Künstliche Befruchtung bei gleichgeschlechtlichen Partnern als agB

    | Aufwendungen einer in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Frau, die auf natürlichem Weg keine Kinder empfangen kann, für die künstliche Befruchtung in Form einer In-vitro-Fertilisation (IVF), können als agB zu berücksichtigen sein, soweit sie auf eine Heilbehandlung entfallen (FG Hessen 15.11.16, 9 K 1718/13, Rev. BFH: VI R 2/17). |

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