16.05.2017 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastungen
Künstliche Befruchtung bei gleichgeschlechtlichen Partnern als agB
Aufwendungen einer in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Frau, die auf natürlichem Weg keine Kinder empfangen kann, für die künstliche Befruchtung in Form einer In-vitro-Fertilisation (IVF), können als agB zu berücksichtigen sein, soweit sie auf eine Heilbehandlung entfallen (FG Hessen 15.11.16, 9 K 1718/13, Rev. BFH: VI R 2/17).
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