· Fachbeitrag · Steuererklärungen
Das ist bei der Erstellung der privaten ESt-Erklärungen 2025 zu beachten
von StBin Dipl. Fwin (FH) Jutta Liess, Traunreut
Jedes Jahr gibt es eine Flut an Neuerungen, die bei der Erstellung der Steuererklärungen berücksichtigt werden müssen. Hier gilt es in erster Linie, den Überblick nicht zu verlieren. Den Leitfaden für die Jahresabschlüsse und betrieblichen Steuererklärungen 2025 finden Sie unter iww.de/gstb/downloads . Dieser Beitrag bringt die wichtigsten Aspekte für die ESt-Erklärung 2025 auf den Punkt.
1. Aktuelles zu Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und haushaltsnahen Leistungen
- Geklärt ist die strittige Frage, ob freiwillige Beiträge zur privaten Pflegeversicherung oberhalb der gesetzlichen Höchstbeträge absetzbar sind: Die Antwort lautet nein (BFH 24.8.25, X R 10/20). Die Begrenzung führe nicht zu einer verfassungswidrigen Benachteiligung. Damit kommt es leider oft dazu, dass sich freiwillige Beiträge nicht mehr steuerlich auswirken, wenn der Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen bereits erreicht ist.
- Nochmals bestätigt wurde auch die Verfassungsmäßigkeit der zumutbaren Eigenbelastung: Das BVerfG hat das Verfahren 2 BvR 1554/23 nicht zur Entscheidung angenommen.
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