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  • 10.02.2022 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastungen

    Kosten für die Sanierung einer Dachgeschosswohnung keine agB

    Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Gegenständen des existenznotwendigen Bedarfs (z. B. Wohngebäuden) stehen, können laut BGH agB sein (vgl. BFH 15.6.16, VI R 44/15, BFH/NV 17, 12). Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die Beseitigung von Baumängeln zur Ermöglichung einer erstmaligen baurechts- und brandschutzkonformen Nutzung einer Dachgeschosswohnung zu eigenen Wohnzwecken sind jedoch laut FG Berlin-Brandenburg (18.3.21, 9 K 9147/19, DStRK 21, 186) keine agB i. S. v. § 33 Abs. 1 EStG.